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Artikel Warum
Ihr Unternehmen E-Mail-Marketing nur mit bestätigtem Opt-In betreiben
sollte
Hintergrund
Warum Ihr Unternehmen E-Mail-Marketing nur mit bestätigtem
Opt-In betreiben sollte
Von Karsten Büttner
Als
Herausgeber eines Newsletters oder einer Mailingliste können Sie
richtig ins Schwitzen kommen. Dann nämlich, wenn Sie beschuldigt
werden, unverlangt E-Mails zu versenden. Sperren beim Provider,
mögliche Verfahren vor der Tür... - Panikmache? Keineswegs. Sie
sollten sich besser drum kümmern.
Wer heute einen Newsletter oder eine Mailingliste zum Abonnement
anbietet, sollte sich auf alle Fälle den Bezugswunsch bestätigen
lassen. Ansonsten begibt sich der Betreiber auf dünnes Eis. Im
Zweifelsfall muss er nämlich nachweisen, dass der E-Mail-Empfänger
seines Newsletters oder seiner Mailingliste dem Bezug auch wirklich
zugestimmt hat.
Kaum ein Unternehmen, das nicht einen Newsletter oder eine Mailingliste
zur Interessentenbindung einsetzt. Während die technische Einrichtung
einfach ist, lauern bei der Organisation etliche Fallstricke.
Der Hintergrund: in ein Web-Formular kann jeder eine beliebige
E-Mail-Adresse eintragen. Eintragender und Mail-Empfänger müssen
also nicht identisch sein. Damit sind Ärger und im Extremfall
Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Einfaches Opt-In
Einfaches Opt-In bedeutet, dass der Interessent ein Web-Formular
ausfüllt oder per E-Mail den Bezug einer Mailingliste oder eines
Newsletters ohne Rückfragen bestellt.
Beim einfachen Opt-In ist nicht sicher gestellt, dass
der Eintragende und der Inhaber der eingetragenen
E-Mail-Adresse identisch sind.
Ein einfaches Opt-In ist dann ausreichend, wenn Sie an Ihre Hausliste
schreiben. Gemeint ist damit, dass Sie die Voraussetzungen einer
Kontaktaufnahme per E-Mail erfüllen: Es besteht eine nachweisliche
Kundenbeziehung.
Angenommen, jemand hat bei Ihnen eingekauft und Sie möchten ihn
regelmäßig über andere Produkte oder weitere Dienstleistungen
informieren. Dann genügt es, ihm eine Mail zu schicken, in der
ihm der Bezug eines Newsletters angeboten wird.
Ungeschickt wäre es, ein grundsätzliches Interesse vorauszusetzen
und unaufgefordert regelmäßige Informationen zu schicken.
... verlobt - verheiratet
Bestätigtes Opt-In (Double Opt-In) ist für einen Betreiber
der sichere und nachweisbare Beweis für eine erteilte Erlaubnis.
Ein Interessent meldet über ein Web-Formular Interesse an (verlobt)
und sagt in einem zweiten Schritt "Ja" zum Abonnement (verheiratet).
Nur wenn er diese Erklärung abgibt, erhält er den Newsletter.
Bestätigtes Opt-In lässt keinen Zweifel mehr am gewünschten Bezug,
da derjenige, der die Bestätigungs-Mail abschickt, willentlich
und wissentlich dem Bezug zustimmt.
Anders gesagt: Wenn ich Ihre E-Mail-Adresse (aus welchen Gründen
auch immer) in ein Web-Formular für den Bezug eines Newsletters
eintrage, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung.
Da erst mit der Bestätigungs-Mail der Bezug eines Newsletters
aktiviert wird, müssen Sie als Nicht-Interessent nichts weiter
tun.
Doppelt heißt mehr Aufwand?!
Der Begriff Double Opt-In ist eine Fehlschöpfung der Marketer.
Denn er suggeriert, dass man sich doppelt oder zweifach anmeldet.
Damit schwingen Begriffe wie Bürokratismus, Umständlichkeit und
unnützer Zeitaufwand mit. Vielleicht gibt es für den deutschsprachigen
Raum noch die Möglichkeit, einen anderen Begriff zu prägen: etwas
wie "bestätigtes Abo" oder "Adresse mit ausdrücklichem Einverständnis".
Doch das klingt weder elegant noch einprägsam. Vorschläge werden
also noch gerne entgegen genommen.
Opt-Out
Opt-Out ist ein Verfahren, bei dem der Interessent eine
E-Mail erhält und aktiv werden muss, um aus dem Verteiler
gestrichen zu werden. Es wird häufig dann verwendet, wenn
der Versender ein Interesse beim Empfänger vermutet.
Diese Möglichkeit wird unter amerikanischen Direktmarketern im
Zusammenhang mit dem Begriff "pending" diskutiert. Der Begriff
wird wohl am freundlichsten mit potenziell übersetzt; wörtlich
bedeutet er schwebend, unentschlossen.
Die Arbeit mit einer "Pending"-Liste entspricht der klassischen
Direktvermarkter-Perspektive. Ich halte diesen Ansatz nicht nur
für bedenklich, sondern schlichtweg für überholt, weil eine Werbe-Wahrnehmung
heute weitgehend auf Akzeptanz aufbaut. Und die ist bei Opt-Out-Listen
selten gegeben. Sie sollten daher auf diese Vorgehensweise verzichten.
Opt-Out leidet nicht zuletzt aufgrund der vielen unseriösen Mails
unter mangelnder Glaubwürdigkeit. Denn selbst eine Selbst-Austragung
garantiert bei vielen Anbietern nicht, dass jetzt auch Schluss
ist mit dem unverlangten Versand.
Dem Mißbrauch von Opt-Out sind Tür und Tor geöffnet. Würde bloßes
Opt-Out zum Standard erhoben, dürften nicht nur Website-Betreiber,
sondern auch Otto und Ottilie Normalverbraucher einen Teil der
Zeit damit verbringen, sich aus Listen auszutragen. Alleine aus
Verbraucherschutzgründen verbietet sich das Opt-Out-Modell im
großen Stil.
Wenn das alle täten ...
Gut, gut, es ist nur ein Gedankenexperiment, das die europäische
Anti-Spam-Organisation EuroCauce auf Ihrer Website (http://www.euro.cauce.org)
in Bezug auf Opt-Out anführt. Doch es zeigt die Dimensionen, in
denen wir E-Mail-Kommunikation in den nächsten Jahren erwarten
können, wenn doppeltes Opt-In kein Standard für E-Mail-Kommunikation
wird.
Als Grundlage haben die Autoren vorgerechnet, dass wenn nur
1 Prozent der über 18,444 Million europäischen Unternehmen eine
einzige nicht erwünschte Nachricht schicken würde, ein ungeheures
Zeitpotenzial nutzlos vergeudet würde. Also: wenn 184.440 Unternehmen
nur eine einzige Opt-Out-Nachricht verschickten ...
Gesellschaftliche Kosten
Bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 47 Wochen
mal 35 Stunden pro Woche sind das 1.645 Stunden, die ein Durchschnitts-Europäer
arbeitet. Erhielte er im Jahr 184.440 Opt-Out-Nachrichten, so
müsste er etwas über 112 Nachrichten pro Stunde bearbeiten, um
sich auszutragen. Und käme zu nichts anderem.
Sicher, nur ein Gedanken-Experiment. Die Wahrscheinlichkeit,
dass jemand auf über 180.000 Mails pro Jahr kommt, ist hypothetisch.
Nicht von der Hand zu weisen ist der erhöhte Zeitaufwand für die
Bearbeitung von E-Mails.
Unternehmerische Kosten
Bliebe alles beim Alten - oder schlimmer: Opt-Out wäre akzeptabler
Standard, so hieße das für die technische Infrastruktur ein ständiges
Nachrüsten. Doch irgendwer muss diese Infrastrukturmaßnahmen letztlich
bezahlen. So wäre es unumgänglich, dass Provider für die Zustellung
von E-Mails eine Art Maut oder Internet-Porto verlangten. Spätestens
dann würde so mancher E-Mail-Marketer nachrechnen, ob's die Masse
oder die Klasse macht.
Vieles spricht dafür, dass auch ohne das oben erwähnte Szenario
mit einem Anstieg der E-Mail-Kommunikation zu rechnen ist und
daher E-Mail für Provider eine gute Einnahmequelle darstellen
kann.
Abnutzungserscheinungen
Die Folgen aus einem übermäßigen E-Mail-Versand sind leicht abzusehen:
E-Mail verlöre in der Aufmerksamkeits-Skala (weiter) an Wert.
Opt-Out ist - wenn Sie es überhaupt einsetzen wollen - nur in
Verbindung mit Hauslisten akzeptabel. Das heißt: Es muss bereits
eine Geschäftsbeziehung bestehen. Dann könnten Sie ihm eine Mail
schicken, die zum alleinigen Inhalt hat, in einen regelmäßigen
Verteiler aufgenommen zu werden. Dabei sollten Sie ihm natürlich
auch den Nutzen nennen können und was Sie sonst mit der Liste
anstellen.
Wenn Sie aber nicht sicher sind, woher Sie seine E-Mail-Adresse
haben, vermeiden Sie die Opt-Out-Lösung.
Mögliche Folgen
Es kann ja auch gut gehen. Sie sind ein seriöses Unternehmen
und Spam käme Ihnen gar nicht in den Sinn. Also, warum sollten
Sie auch hier noch auf Formalismen achtgeben müssen?
Wie lange fahren Sie schon Auto ohne einen Unfall gehabt zu haben?
Na, dann könnten Sie doch auch ohne Sicherheitsgurt fahren. Tun
Sie aber nicht, oder? Aus gutem Grund, nehme ich an.
So wie es hardgesottene-Spammer gibt, gibt es auch die Anti-Spam-Hardliner-Fraktion,
die absolut keinen Spaß oder Grauzonen kennt. Das mögen Sie in
Ordnung finden oder für neurotisch halten. Fakt ist: Wenn Ihr
Unternehmen in Verruf kommt, ungewollte E-Mails zu verschicken,
können Sie ganz schnell auf schwarzen Listen stehen. Und das nicht
nur auf ehrenamtlich verwalteteten, sondern bei den Providern.
Technische Lösungen in Vorbereitung
Technische Lösungen Spam zu filtern, sind keine Neuheit. Neu
(wir schreiben August 2002) ist aber die Tendenz, dass Provider
begonnen haben, inhaltsabhängig Mails von sich aus zu filtern.
Das heißt: wenn Sie einen Newsletter versenden, der bestimmte
Reizworte enthält, kann es Ih-nen passieren, dass Ihre Publikation
im Daten-Nirvana verschwindet.
Lesen Sie dazu auch die Kolumne von Paul
Soltoff.
Gründe für das Vorgehen gibt es eine ganze Menge: juristische,
organisatorische und nicht zuletzt pekunäre.
Auch ohne Verschwörungstheorien zu bemühen, liegt es nahe, dass
die Zeiten kaum günstiger sein könnten. Nach Internet-Hype und
Katzenjammer hat sich die Landschaft gelichtet. Es ist eine kleine
Schar von Providern für die Zustellung von E-Mails zuständig.
Hier braucht es keiner kartellartigen Absprachen, sondern nur
ein gemeinsames Interesse, mit E-Mail-Kommunikation (endlich)
Geld zu verdienen.
E-Mail wird nur durch Erlaubnis wertvoll
Nur was kostet, wird wertvoll. Und da sind wir endlich angekommen
in der Welt des wirklichen Marketings jenseits des Hypes, dass
man mit dem Internet alles "umsonst" bekommt.
Andere Zahlenspiele: Gehen mit doppeltem Opt-In Abonnenten
verloren?
Immer wieder werden Zahlen genannt, dass doppeltes Opt-In bis
zu 50 Prozent Abonnenten kostet. Doch nicht das Verfahren als
solches, sondern die Durchführung ist häufig schuld an dem Rückgang.
Während den einen es egal ist, ob 50 Prozent "zu dumm" sind,
schmerzt es andere, auch nur einen Interessenten zu verlieren.
Doch das einfache Opt-In oder gar ein Opt-Out bieten keine wirkliche
Alternative. Vordergründig haben Sie zwar höhere Bezugszahlen.
Doch was nutzen blanke Abonnentenzahlen. Angesichts einer zunehmend
größer werden Wahrscheinlichkeit, dass auch die Zustellung von
E-Mails künftig Geld kosten wird, ist es aberwitzig nur auf Zahlen
zu schielen.
Auf was es am Ende ankommt, ist die Qualifizierung von Kontakten.
Nicht immer lassen sich der Start von doppelten Opt-In und ein
Rückgang der Abonnentenzahlen miteinander in Verbindung bringen.
Nur wenn gleiche Werbeanstrengungen in den Vergleichszeiträumen
gegeben sind, sind überhaupt Schlüsse möglich.
Betrachten wir aber zunächst, warum es überhaupt im Zusammenhang
mit Doppeltem Opt-In zu Rückgängen der Abonnenten-Zahlen kommen
kann. Die Hauptgründe für den Rückgang sind:
- Text enthält keine klare Anleitung, was zu tun ist
- Grund für doppeltes Opt-In wird ungenügend dargelegt
- Text ist zu lang und enthält zu viel für den Bestätigungsvorgang
nicht relevante Informationen
- Betreffzeile zu unspezifisch, E-Mail wird nicht wahrgenommen
- Bestätigung zu umständlich (über erneuten Webzugang)
Tipp
Klären Sie Ihre Abonnenten auf, warum Sie eine doppelte Bestätigung
benutzen. Noch ist das bestätigte Opt-In kein Selbstläufer
und dem Normalverbraucher bekannt. Wer bei Google nur die deutschsprachigen
Ergebnisse abfragt, kommt auf etwa 20 Fundstellen. Dem stehen
in der internationalen, anglo-amerikanisch geprägten Mutterliste
zig-tausend Fundstellen gegenüber.
Doppeltes Opt-In ist in Deutschland (Stand 15.8.2002) eher ein
Spezialisten-Thema. Es ist nun Ihre Aufgabe, die Besucher Ihrer
Website darüber zu informieren, warum Sie für Ihre Newsletter
oder Mailinglisten eine Anfrage und eine Bestätigung benutzen.
Suchen Sie Bilder, um den Vorgang zu beschreiben.
Der technische Aspekt
Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren, wie ein Abonnement bestätigt
werden kann.
Bestätigung durch Link auf Website
Bei diesem Verfahren erhält der Interessent eine E-Mail mit einem
"personalisierten" Link, den er anklicken muss. Er landet auf
der Bestätigungsseite der Website des Newsletter-Betreibers. Dieses
Verfahren kann Abonnenten kosten. Die Gründe:
- die (meist) automatisch erzeugten Links sind zu lang und können
nicht einfach angeklickt werden, weil sie umbrechen
- einige Mail-Clients haben keine Möglichkeit zum direkten Klicken
- das Verfahren ist zu umständlich und zeitraubend: online gehen
- auf Link klicken - auf der Website eventuell erneut klicken
- zusätzlichen Text wahrnehmen
Bestätigung per E-Mail
Die Bestätigung per E-Mail ist die elegantere Lösung, weil sie
für den potenziellen Bezieher einfach ist. Zwei Techniken dafür
sind in Gebrauch:
- er klickt einfach nur auf "Antwort"
- er klickt auf einen (automatisch generierten) Link
Ein kleiner Nachteil bei der zweiten Lösung mag darin bestehen,
dass es (noch) E-Mail-Programme gibt, die mit mailto-Links nicht
umgehen können. Aber das Problem dürfte bald der Vergangenheit
angehören.
Begrenzte Erlaubnis
Die Bestellung eines Produktes bedeutet nicht automatisch die
Zustimmung zum Bezug eines Newsletters oder eines anderen regelmäßigen
E-Mail-Kontaktes. Eine Erlaubnis für den E-Mail-Kontakt
gilt immer nur fallweise. Der Bezug des Newsletter XY bedeutet
nicht, dass Sie als Herausgeber an alle Ihren neuen Newsletter
ABC schicken dürfen.
Sie könnten sich möglicherweise durch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
absichern, in denen Sie sich ausdrücklich mit dem Bezug eines
Newsletters weitgehende Rechte vom Bezieher einräumen lassen.
Doch Freunde machen Sie sich durch solch ein Verfahren nicht.
Tipp
Wenn jemand Ihre Software zur Evaluation herunterlädt, ein Tutorial
bestellt oder ein kostenloses E-Book anfordert, geben Sie ihm
gleich die Möglichkeit Ja oder Nein zum regelmäßigen Bezug eines
Newsletters zu sagen. Dennoch wird es - je nach Newsletter - eine
Zahl von Leuten geben, die die endgültige Zustimmung verweigern.
Hier sind die Gründe:
- Bezug nicht gewünscht (jemand anders hat Adresse eingetragen)
- Bezugswunsch wird nicht erinnert oder ist nicht ausgeprägt
- Bezug des Newsletters war mit dem Herunterladen einer Demo-Software
oder anderer Materialien gekoppelt
Dieser Anteil kann je nach Newsletter zwischen 1 und 15 Prozent
liegen. Allerdings können Sie diese Gruppe ignorieren, weil es
sich dabei um nicht wirklich Interessierte handelt.
Außerdem werden Sie wahrscheinlich auch eine Differenz in Ihren
Logfiles zwischen den Personen, die auf der Anmeldeseite gewesen
sind und den tatsächlichen Abonnenten finden. Wenn die Differenz
nicht astronomische Dimensionen einnimmt, können Sie erst einmal
davon ausgehen, dass einige Neugierige sich doch gegen den Bezug
ausgesprochen haben.
Wettbewerbsvorteile für erlaubsnis-basiertes Marketing
Ein Unternehmen, das E-Mails nur an Leute schickt, die dem Bezug
ausdrücklich zugestimmt haben, hat einen mehrfachen Wettbewerbsvorteil:
- es unterscheidet sich von Spam-Versendern und wird als gewünschte
Kommunikation besser wahrgenommen
- es tut etwas für eine langfristige Kunden- und Interessenten-Beziehung
- es tut etwas für eine dauerhafte Geschäftsgrundlage
- es kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren ohne lästige
juristische Auseinandersetzungen führen oder abwenden zu müssen
Fazit
Doppeltes Opt-In bedeutet also, dass die so erstellte Adressenliste
wirklich erlaubnisbasiert ist. Doppeltes Opt-In ist der Standard
für eine legale, sich von unerwünschten E-Mails (Spam) unterscheidende
Kommunikation. Doppeltes Opt-In ist ein Baustein dafür, E-Mail
als gutes Kommunikationsmittel zu erhalten.
Wir hatten im August-Newsletter um Stimmen zum Thema kostenpflichtige
E-Mails gegeben. Hier ein kleiner Aussschnitt:
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Gar nicht auszumalen, was die kostenpflichtige Email schnell
kapput machen wuerde, was erst gerade anfaengt. Dialogfaehigkeit
in einer nie dagwesenen Qualitaet. Nicht nur der werbliche
Aspekt ist relevant, sondern auch die untgeltliche Schaffung
vonnetzbaiserten Kommunikationsnetzwerken wuerde von heute
auf morgen zu Nichte gemacht werden.
Bernhard Fraling (info@metadialogo.com)
Es wird keine zusätzliche Gebühr geben, das wäre sowas
von unsinnig. Die echten Spammer, die 99.99 % der Spam-Mails
versenden werden nicht erwischt, weil sie a) Absender verfälschen
b) Die Route verfäschen c) Über freie Mailrelays versenden
d) Über ausländische Server senden e) Über ausländische
DialUp Accounts sen-den (Kroatien, Spanien, Japan hauptsäch-lich)(...)
Ich entwickle gerade Lösungen gegen jede Form von Spam,
dann ist ENDE mit Spam-Mails und ich rede hier nicht von
billigen Spam-Filtern.
Boris Köster x-itec@freenet.de
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